Fokus: Promovieren mit Kind(ern)

Die PH SG geht u.a. durch ihre Mitgliedschaft im Best-Practice-Club „Familie in der Hochschule“ und der Unterzeichnung der Charta eine Selbstverpflichtung ein, die Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten zu fördern und ihre Strategien der Organisations- und Personalentwicklung darauf auszurichten. An der PH SG ist diese Vereinbarkeit fest verankert und zählt als Leitungs- und Querschnittsaufgabe, die hohen Standards gerecht werden muss und auf allen Ebenen und von allen Akteuren eigenverantwortlich umgesetzt und langfristig weiterentwickelt wird.

Einige Promovierende und Studierende, die sich für eine wissenschaftliche Karriere interessieren, nehmen bereits Familienaufgaben wahr oder sie kommen im Verlauf der Promotionsphase auf sie zu. Die sich individuell stark unterscheidenden Beschäftigungsverhältnisse, Stellensituationen und konkreten Lebensentwürfe der Promovierenden machen es fast unmöglich, an dieser Stelle allgemein gültige Empfehlungen zu formulieren. Besonders während der Promotionsphase sind befristete, oft aus Drittmitteln finanzierte Arbeitsverhältnisse oder Stipendien die Regel. Die Vereinbarkeit von Qualifizierung und Familie ist daher mit viel Anstrengung verbunden und stellt sowohl die (werdenden) Eltern als auch die betroffenen Abteilungen und Projekte vor Herausforderungen. Daher ist es ratsam, nach gründlicher Lektüre des Forschungskompasses individuelle Beratungsgespräche mit dem Forschungsreferat, dem Büro für Gleichstellung und Familie und ggf. mit der Personalabteilung der PH SG zu führen. Es ist auch zu empfehlen, in dieser Eruierungsphase bereits früh Vorgesetzte oder Promotionsbetreuer_innen einzubinden.

Promotion mit Kind und Stelle
Promovierenden, die als wissenschaftliche Mitarbeiter_innen an der PH SG beschäftigt sind und ein Kind betreuen bzw. erwarten, werden in ihrem Vertragsverhältnis besondere Rechte eingeräumt, die je nach Stellensituation durch Gesetze und Verträge geregelt werden. Grundsätzlich gelten die Regelungen und Bestimmungen diverser Gesetze, insbesondere: Mutterschutzgesetz (MuSchuG), Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen (AAG), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).

Promotion mit Kind und Stipendium
Ein Stipendium gilt nicht als Erwerbseinkommen und setzt kein Arbeitsverhältnis voraus. Daher greifen die gesetzlichen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit hier nicht. Stipendiat_innen sind von den jeweiligen Regelungen ihrer Stipendiengeber abhängig, die die Vereinbarkeit von Promotion und Familie unterschiedlich regeln. Es ist ratsam, sich bereits vor der Bewerbung auf die Leistungen für (werdende) Eltern zu achten.

Maßnahmen der PH SG zur Karriereförderung und Vereinbarkeit
An der PH SG existieren unterschiedliche Maßnahmen, Modelle und Unterstützungssysteme zur Förderung und Entwicklung der wissenschaftlichen Karriere von Promovierenden mit Familienaufgaben:

a) KLIO Karriereleben in der Hochschule – Ein Elternzeitmodell:
Das Elternzeitmodell „KLIO“ (Karriereleben in der Hochschule), welches im Rahmen des Professorinnenprogramms II (PPII) finanziert wird, setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Kernstück ist dabei die Beratung und Information zu Mutterschutz, Elternzeit und Weiterführung der Qualifikation für Promovierende, Postdocs und deren Vorgesetzte und Betreuungspersonen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Finanzierung von (möglichst statusadäquaten) Vertretungen während Mutterschutz und Elternzeit im Fach bzw. Projekt. Schließlich werden in diesem Rahmen auch Weiterbildungsveranstaltungen für promovierende Eltern angeboten. Ziel ist es, die Transparenz bzgl. PH-interner Regelungen und Optionen rund um das Thema Vereinbarkeit v.a. in der Promotionsphase zu erhöhen und Karrierechancen für promovierende Eltern zu fördern.

b) Weitere Unterstützungsmaßnahmen
Über KLIO hinaus bietet die PH SG auch an anderen Stellen Unterstützung an, z.B. durch

  • die Finanzierung von Tagungsteilnahmen und Qualifizierungsmaßnahmen für Promovierende mit Familienaufgaben (PPII)
  • die Berücksichtigung der familiären Situation bei Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (Familienzuschlag, ggf. Unterbrechung wg. Elternzeit möglich)
  • Die Integration von Gleichstellungs- und Familienaspekten in die Betreuungsvereinbarungen nach dem Landeshochschulgesetz.

c) Verbesserung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen
Besonders relevant für die Vereinbarkeit von beruflichen Tätigkeiten mit Familienaufgaben sind entsprechende organisationale Rahmenbedingungen. An der PH SG finden Sie u.a.   

  • eine Ganztagskrippe auf dem Campus mit 10 Plätzen sowie Kooperation mit Ganztagskindergarten in Campusnähe,
  • eine Babysitting-Börse für zusätzliche Kinderbetreuungskräfte,
  • drei Wickelmöglichkeiten auf dem Campus.

Bei Fragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragten und das Büro für Gleichstellung und Familie gerne beratend zur Seite.