Abschluss des Promotionsvorhabens

Bevor Sie Ihren Doktortitel erhalten, muss das Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen sein. Den genauen Ablauf entnehmen Sie der Promotionsordnung der PH SG. Zuerst müssen Sie die Zulassung zur Prüfung bei Ihrer Fakultät beantragen. Nach Abgabe und Annahme Ihrer Arbeit findet die mündliche Prüfung statt. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einer → Disputation (Verteidigung der Thesen Ihrer Dissertation) und einem Rigorosum (selbstständige Prüfung in zwei Fächern). Nähere Informationen zur mündlichen Prüfung entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung. Sowohl Ihre Dissertation als auch die mündliche Prüfung werden benotet und fließen in eine gemeinsame Endnote ein. Anschließend haben Sie für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation maximal ein Jahr Zeit. Erst wenn all diese Schritte erfolgt sind, bekommen Sie Ihre Promotionsurkunde überreicht und dürfen den Doktorgrad führen.

Über das Online-Publikations-System OPUS-PHSG – Hochschulschriftenserver besteht für Promovierende die Möglichkeit, kostenlos ihre Dissertationsschrift zu veröffentlichen. Der Text steht nach seiner Veröffentlichung im Internet zur Verfügung und wird von der Bibliothek dauerhaft archiviert. Die über OPUS eingestellten Dokumente sind über Bibliothekskataloge und über Online-Suchmaschinen erschlossen und zugänglich.

Falls Sie weitere Fragen zum Promotionsprozess haben, können Sie sich an die Dekanate wenden.