Vor der Antragseinreichung

Bitte informieren Sie das Rektorat und das Forschungsreferat frühzeitig über Ihre geplanten Anträge; dies sollte spätestens 14 Tage vor der offiziellen Antragseinreichung erfolgen. Führen Sie dazu bitte die Drittmittelanzeige Teil 1 durch. Denn im Zuge der Beantragung von Drittmitteln ist es notwendig, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Anzeige durchführt, in der Informationen zum Antrag (z.B. Antragsteller_in, Thema bzw. Projekttitel, Kurztitel, Laufzeit, beantragtes Fördervolumen, Geldgeber, Art der Projekttätigkeit, über die steuerliche Einordnung oder Folgekosten) angegeben werden. Diese Drittmittelanzeige muss von der Haushaltsabteilung und dem Rektorat geprüft werden. Die Notwendigkeit der Prüfung ist in der Landeshaushaltsordnung verankert. Mit Hilfe des Formulars „Anzeige eines Drittmittelvorhabens Teil 1 Mitteleinwerbung“ soll gewährleistet werden, dass

  • bei der Drittmitteleinwerbung die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben eingehalten werden,
  • mögliche Folgekosten für die Hochschule kalkulierbar sind und
  • eventuelle Verbindungen zum Drittmittelgeber aufgezeigt werden, um strafrechtliche Konsequenzen (z.B. Vorteilsnahme, Bestechung) für die Mitarbeiter_innen der Hochschule zu vermeiden.

Um Drittmittelprojekte anzeigen zu können, muss das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt sein. Zudem müssen die zur Entscheidung notwendigen Angaben und Unterlagen dem Rektorat vollständig vorgelegt werden. Als Anlage fügen Sie bitte der Drittmittelanzeige Teil 1 die Ausschreibungsunterlagen, die Antragsausfertigung (oder die aktuelle Arbeitsversion des Antrags), den Finanzierungsplan sowie ggf. weitere Antragsunterlagen (z.B. LOI, sonstige Erklärungen) bei. An Ihrem inhaltlichen Antragstext können Sie bis kurz vor Abgabefrist weiter arbeiten. Eine nachträgliche Überarbeitung des Finanzplans ist nur nach Rücksprache mit dem Forschungsreferat und der Haushaltsabteilung möglich.

Da es sich bei den meisten Drittmitteln um eine institutionelle Förderung handelt, erfolgt die Antragseinreichung i.d.R. über das Rektorat. Das bedeutet, dass der finale Antrag von der Hochschulleitung unterschrieben wird. Eine Ausnahme stellt z.B. die Sachbeihilfe als Einzelantrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dar – hier kann die antragstellende Person selbst unterschreiben, da es sich um eine personenbezogene Förderung handelt. Aber auch hier gilt: Bitte informieren Sie das Forschungsreferat vor der Antragseinreichung über Ihre Antragstellung.