Habilitation

Die PH SG verfügt als wissenschaftliche Hochschule über das Habilitationsrecht. Die Habilitation ist der Nachweis einer besonderen Befähigung zu Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet der PH SG. Aufgrund einer erfolgreichen Habilitation verleiht die zuständige Fakultät die Lehrbefugnis für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach(gebiet). Wichtiger Bestandteil des Habilitationsverfahrens ist die einzureichende schriftliche Habilitationsleistung in Form einer Habilitationsschrift oder wissenschaftlicher Veröffentlichungen, aus denen die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für eine Professur an Universitäten und gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschulen im Hinblick auf ihre/seine Forschungstätigkeit hervorgeht.

Informationen zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation, zu den Habilitationsleistungen, zum Habilitationsgesuch etc. können Sie der Habilitationsordnung der PH SG entnehmen.