Antragsstellung

Bei einer Antragstellung stehen Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote durch das Forschungsreferat zur Verfügung. Für EU-Antragsvorhaben können Sie sich zudem an das EU-Forschungsreferat der sechs Pädagogischen Hochschulen mit Sitz in Ludwigsburg wenden.

Viele Drittmittelgeber erfordern bei der Antragstellung die Berücksichtigung der Gleichstellungs- bzw. Genderthematik, daher sollte auch das Gleichstellungsbüro rechtzeitig in die Antragsausarbeitung einbezogen werden.

Das Forschungsreferat hilft Ihnen bei einer Antragstellung für Einzel- oder → Verbundvorhaben

  • im Kontext einer konkreten Ausschreibung/Bekanntmachung,
  • im Rahmen eines Förderprogramms oder
  • bei Anfragen an eine Fördereinrichtung (z.B. Stiftungen).

Das Forschungsreferat unterstützt Sie

  • bei der Passung zwischen Antragsformat und geplantem Projektvorhaben,
  • bei der Gliederung eines Antrages,
  • bei der Erstellung eines → Arbeits- bzw. Zeitplans (auch Meilensteinplanung),
  • bei der Erstellung eines Finanz- bzw. Kostenplans oder Ausfüllen von Finanzformularen (z.B. AZA-Formulare des BMBF),
  • mit Tipps zum Antragschreiben und Layout,
  • durch das Korrekturlesen des Antrags und der Prüfung der formalen Vorgaben.

Auf Wunsch übernimmt das Forschungsreferat bei größeren Projektvorhaben auch das Antragsmanagement oder die Kommunikation zum Fördermittelgeber bzw. Projektträger.

Bei der Erstellung des Finanz- bzw. Kostenplans (→ Finanz- bzw. Kostenplan) ist es wichtig, zuerst Rücksprache mit dem Forschungsreferat (z.B. in Bezug auf Personalkostenberechnung, Einstellungsvoraussetzungen bei bekanntem Personal, Abschreibungen bei technischen Gerätschaften, eine realistische und vollständige → Ressourcenplanung, Problematik von Bewirtungskosten) zu halten. In einigen Fällen sollten auch die Haushalts- und die Personalabteilung einbezogen werden. Falls der Förderer einen Eigenanteil der Hochschule verlangt, muss dies frühzeitig vor Antragstellung mit dem Rektorat geklärt werden.

Bei der Personalplanung ist es im Vorfeld notwendig, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Diskutieren Sie hier die möglichen Bedürfnisse der Projektmitarbeitenden (z.B. Weiterbildungsbedarf, familiengerechte Rahmenbedingungen, Qualifizierungsmöglichkeiten). Klären Sie auch mit der Personalabteilung, ob bereits existierende Beschäftigungsverhältnisse bei Honorar- oder Werkverträgen im Widerspruch zum Fördermittelgeber (z.B. BMBF) stehen, so ist z.B. kein Werkvertrag mit festangestellten Beschäftigten der eigenen Hochschule möglich (siehe Merkblatt Werkvertrag und Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags).

Wenn das Medien- und Informationszentrum (MIZ) Dienstleistungen oder einen Eigenanteil erbringen soll – beispielsweise bei der Erstellung und Fortführung einer Website – muss dies finanziell eingeplant und mit dem MIZ rechtzeitig abgesprochen werden. 

Bei Kooperationsprojekten ist oftmals ein zeitlicher Vorlauf notwendig, damit geklärt werden kann, ob ein → Letter of Intent (LOI) oder eine → Kooperationsvereinbarung als Anlage zum Antrag einzureichen sind. Diese Anlage dokumentiert die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartner_innen im Rahmen des beantragten Projektvorhabens. Die Vereinbarung muss dann von allen Verbundpartner_innen (i.d.R. auf Leitungsebene) unterschrieben und dem Antrag beigefügt werden.

Um eine erste Antragsprüfung zu bestehen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die inhaltlichen und formalen Vorgaben des spezifischen Förderers einhalten.

Der Ablaufplan fasst alle Informationsprozesse zusammen, die bei der Ausarbeitung eines Drittmittelantrages bzw. eines Angebots bis zu dessen Bewilligung notwendig sind.