Nach Projektende: Umgang mit Forschungsdaten und Wissen

Die Dokumentation von Projektdaten und die Nachhaltigkeit von Projektergebnissen sind ein wichtiges Thema für Hochschulen und Wissenschaft: Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Haushaltsabteilung oder bei der Förderinstitution über die Fristen und Aufbewahrungsformen von folgenden Datentypen:

  1. Verwaltungstechnische Projektdaten (z.B. Belege, Rechnungen, Timesheets) müssen für den Förderer aufbewahrt werden, die Aufbewahrungsfrist kann bis zu zehn Jahre betragen. Bitte beachten Sie ggf. anderweitige Regelungen der fördermittelgebenden Institution (siehe elektronische Projektakte).

  2. Empirische Daten, die im Forschungsprojekt gewonnen wurden (z.B. Transkriptionen, statistische Datensätze), sollen nach Vorgabe mancher Wissenschaftsorganisationen möglichst für andere Forschungsprojekte aufbereitet werden. Neben der Aufbereitung zur „Zweitverwertung“ gibt es auch hier Vorgaben zur Aufbewahrung von erhobenen (Original-)Daten. Beachten Sie: Wenn z.B. bei Befragungen oder Interviews die Vernichtung der Daten zugesagt wurde, ist dies selbstverständlich einzuhalten (siehe z.B. DFG-Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (Stand: 30.09.2015).

Vergessen Sie nicht, dass auch die Abwicklung oder Weiterführung von Websites, Datenbanken, Blogs u.ä. rechtzeitig vorher bestimmt werden und ggf. auch als → Meilenstein mit in den Projektplan aufgenommen werden sollten (z.B. im Sinne eines Content-Management-Systems). Bitte beachten Sie dabei mögliche Patent- und Schutzrechte, z.B. bei der Entwicklung von Software oder Apps.

Diese Überlegungen beziehen sich zum anderen auch auf das Wissen, das in Ihrem Projekt generiert wurde: Wenn beispielsweise im Projektverlauf bestimmte Instrumente oder technische Tools entwickelt oder neue Apparate eingesetzt wurden, wäre ein entsprechender Wissenstransfer wünschenswert. Geeignete Personen sollten entsprechend rechtzeitig angelernt werden, mit diesen Tools, Instrumenten oder Apparaten umzugehen bzw. diese entsprechend einzusetzen oder weiterzuentwickeln, so dass Wissen und mühevolle Entwicklungsarbeit nach Projektende nicht verloren gehen.

Fördermittelgebende Institutionen wie insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwarten einen Verwertungsplan bezogen auf:

  • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten

    Es soll dargestellt werden, welche Erfolgsaussichten im Falle positiver Ergebnisse kurz-, mittel- bzw. längerfristig bestehen (Zeithorizont), insbesondere im Hinblick auf potentielle Märkte (Produkte/Systeme) und andere Nutzungen. Hierzu sind beispielsweise folgende Aspekte einzubeziehen (Quelle: Richtlinien für BMBF: Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis, IV. Verwertungsplan):
    • Verzahnung von Forschungs- und Produktionsstrategien,
    • Nutzen für verschiedene Anwendergruppen/-industrien am Standort Deutschland (u.a. Auflistung),
    • ökonomische Umsetzungs- und Transferchancen.

      Soweit möglich, sind Angaben zu den ökonomischen Umsetzungs- und Transferchancen (z.B. Beschreibung des Marktpotenzials) zu machen. Hierzu gehört z.B. auch die Einschätzung, inwieweit in funktionaler und/oder wirtschaftlicher Hinsicht bis zur erwarteten Markteinführung eine deutliche Überlegenheit des Lösungsansatzes zu Konkurrenzlösungen besteht.
  • Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten

    Unabhängig von den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten sollen die wissenschaftlichen und/oder technischen Erfolgsaussichten dargestellt werden (mit Zeithorizont) – u.a., wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können. An dieser Stelle ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken, Forschungsstellen u.a. einzubeziehen
  • Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit

    Hier ist aufzuzeigen, wer im Falle eines positiven Ergebnisses die nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Vorhabenergebnisse übernimmt/übernehmen soll und wie dieses angegangen werden soll.
    Beispiele können sein für Ergebnisse der
    • Grundlagenforschung: Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft,
    • angewandten Forschung: Erschließung branchenübergreifender Nutzung, z.B. verschiedener Produktentwicklungen,
    • Entwicklung: Umsetzung am Markt.